🚢 Täglich 5 Linienfahrten! 

AGB

Allgemeine Beförderungsbedingungen der M-Boat GmbH

Fahrpreise

1) Die Fahrpreise sind dem jeweils gültigen Fahrplan zu entnehmen und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

2) Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitung eines Erwachsenen befördert. Sie erhalten freie Fahrt.

 

3) Hunde € 2,50,-

 

4) Menschen mit Behinderung

  • fahren gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke kostenlos (nach § 145 SGB IX)
  • mit eingetragener Begleitperson (B) fährt die Begleitperson kostenlos
  • erhalten ab 70 % Behinderung € 1,- Ermäßigung

 

5) Fahrscheine werden auf dem Schiff gelöst. Der Gruppenausweis dient dem Reiseleiter als

Fahrschein; die übrigen Teilnehmer werden auf dem Gruppenfahrausweis ausgewiesen. 

Der Reiseleiter oder Busfahrer muss an der Spitze seiner Gruppe stehen, also als erster das Schiff betreten.

 

6) Fahrausweise sind beim Einsteigen persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzuzeigen. Ausweise, die zum Abzug einer Ermäßigung berechtigen, bitte unaufgefordert beim Fahrscheinlösen vorzeigen. 

Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich! Pro Person wird nur eine Ermäßigung gewährt.

 

7) Fahrtunterbrechungen sind beim Personal anzumelden, der Fahrschein wird abgestempelt mit Angabe der gewünschten Anlegestellen. Fahrgäste, die über das im Fahrausweis genannte Ziel hinaus fahren möchten, lösen bitte beim Personal nach.

 

8) Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenstühlen (auch zusammengeklappte) ist kostenlos.

 

Fahrgelderstattung

9) Eine Rücknahme unbenutzter Fahrscheine kann nur durch die Ausgabestelle oder die Gesellschaft und nur innerhalb des Ausgabejahres erfolgen. Nicht benutzte Fahrscheine für Sonderveranstaltungen, für die Fahrscheinkontingentierungen bestehen, sind von einer Rücknahme und Erstattung ausgeschlossen.

 

10) Übersprungene Strecken gelten als abgefahren.







Stornierung

11) Stornierungen von Gruppenbuchungen werden wie folgt behandelt:

a.) bis 2 Wochen vor Fahrt kostenlos

b.) bis 1 Woche vor Fahrt 10% des Reisepreises

c.) bis 1 Tag vor Fahrt 20% des Reisepreises

d.) am Tag der Fahrt 50% des Reisepreises

 

Verkehrsordnung

12) Hunde sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen und kurz an der Leine zu halten.

 

13) Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt. Wegen der immer nur kurzen Haltezeit ist es erforderlich, dass sich der Fahrgast schon vor Erreichen des Reiseziels zum Schiffsausgang begibt.

 

14) Fahrgäste, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder sonst wie die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt – unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises – ausgeschlossen werden, ohne dass Ihnen irgendwelche Ansprüche daraus zustehen.

 

Fundsachen

15) An Bord gefundene Gegenstände sind bitte unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. 

 

Haftung

16) Für verlorene Gegenstände übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.

 

17) Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – von Ihrem Fahrplan abzuweichen, ohne dass dem Reisenden daraus Ansprüche jeglicher Art entstehen. Die Gesellschaft haftet demzufolge auch dann nicht, wenn die Fahrzeiten nicht eingehalten oder einzelne Stationen nicht bedient werden, eine vorgesehene Fahrt ganz oder teilweise ausfällt, bzw. eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen oder ein Anschluss an ein anderes Schiff oder ein sonstiges Verkehrsmittel nicht eingehalten wird.

 

18) Ansprüche bei Ausfall von Musik- und Sprechanlagen können nicht hergeleitet werden.

 

19) Alle Ansprüche gegen die Gesellschaft und ihr Personal erlöschen, wenn der Schaden nicht sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort, dem Kapitän oder Schiffspersonal angezeigt wird. Im übrigen verjähren alle Ansprüche des Reisenden nach Ablauf von einem Jahr seit dem Schadenseintritt.

 

20) Es gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist Görlitz. Mit der Fahrscheinlösung erkennt der Fahrgast die Bedingungen als verbindlich an.

 

21) Änderungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorbehalten.

 

22) Die Beachtung des Jugendschutzgesetzes obliegt dem Auftraggeber.

Letzte Chance!

Nur noch wenige Plätze frei!

17.05.2024 • Spendenfahrt mit der EMS Berzdorf
🎉 Datum: 17.05.2024
🕰️ Uhrzeit: Ganztägig
📍 Anlegestelle: Hafen Hagenwerder, Hafenstr. 100, 02827 Görlitz
20.05.2024 • Brunch auf dem Berzdorfer See • Auverkauft
🎉 Datum: 20.05.2024
🕰️ Uhrzeit: 10:00 – 13:00 Uhr
📍 Anlegestelle: Hafen Hagenwerder, Hafenstr. 100, 02827 Görlitz