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Unser Linienbetrieb ist gestartet! 3 Anlegestellen mit Fährbetrieb. 5 Fahrten täglich. Mehr erfahren
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AGB

Allgemeine Beförderungsbedingungen der M-MEDIA GmbH

llgemeine Beförderungsbedingungen der M-Media GmbH

Fahrpreise

1) Die Fahrpreise sind dem jeweils gültigen Fahrplan zu entnehmen und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2) Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitung eines Erwachsenen befördert. Sie erhalten freie Fahrt.

3) Menschen mit Behinderung

• fahren gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke kostenlos (nach § 145 SGB IX)

• mit eingetragener Begleitperson (B) fährt die Begleitperson kostenlos • erhalten ab 70 % Behinderung € 2,- Ermäßigung

4) Tickets werden auf dem Schiff gelöst. Der Gruppenausweis dient dem Reiseleiter als Fahrschein; die übrigen Teilnehmer werden auf dem Gruppenfahrausweis ausgewiesen. 

Der Reiseleiter oder Busfahrer muss an der Spitze seiner Gruppe stehen, also als erster das Schiff betreten.

5) Tickets sind beim Einsteigen persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzuzeigen. Ausweise, die zum Abzug einer Ermäßigung berechtigen, bitte unaufgefordert beim  Ticket lösen vorzeigen. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich! Pro Person wird nur eine Ermäßigung gewährt.

6) Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenstühlen (auch zusammengeklappte) ist kostenlos.

Stornierung
7) Stornierungen werden wie folgt behandelt:
Linienfahrten: 
Einzelfahrten bis 9 Personen – keine Storno möglich, dafür jederzeit Umbuchung auf ein konkretes Datum oder Umwandlung in einen Gutschein 

Gruppen ab 10 Personen:
a.) bis 15 Tage vor Fahrt – Umbuchung auf ein konkretes Datum oder Zahlung von 50% des Gesamtticketpreises – keine Umwandlung in einen Gutschein möglich
b.) 0 -14 Tage vor Fahrt oder bei Nicht-Antreten – Zahlung von 100% des Gesamtticketpreises – keine Umbuchung oder Umwandlung in einen Gutschein möglich

Sonderveranstaltungen: Keine Storno, Umbuchung oder Umwandlung in einen Gutschein möglich

Verkehrsordnung

8) Hunde sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen und kurz an der Leine zu halten.

9) Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt. Wegen der immer nur kurzen Haltezeit ist es erforderlich, dass sich der Fahrgast schon vor Erreichen des Reiseziels zum Schiffsausgang begibt.

10) Fahrgäste, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder sonst wie die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt – unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises – ausgeschlossen werden, ohne dass Ihnen irgendwelche Ansprüche daraus zustehen.

Fundsachen

11) An Bord gefundene Gegenstände sind bitte unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. 

Haftung

12) Für verlorene Gegenstände übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.

13) Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – von Ihrem Fahrplan abzuweichen, ohne dass dem Reisenden daraus Ansprüche jeglicher Art entstehen. Die Gesellschaft haftet demzufolge auch dann nicht, wenn die Fahrzeiten nicht eingehalten oder einzelne Stationen nicht bedient werden, eine vorgesehene Fahrt ganz oder teilweise ausfällt, bzw. eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen oder ein Anschluss an ein anderes Schiff oder ein sonstiges Verkehrsmittel nicht eingehalten wird.

a) Im Falle eines Ausfalls von Fahrten oder Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemien, Streiks), technischer Probleme oder ausstehenden bzw. entzogenen Genehmigungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. In diesen Fällen wird ein Gutschein in Höhe des Ticketpreises ausgestellt oder auf Wunsch eine Umbuchung auf einen anderen Termin vorgenommen. Weitere Ansprüche – insbesondere auf Schadenersatz – sind ausgeschlossen.

14) Ansprüche bei Ausfall von Musik- und Sprechanlagen können nicht hergeleitet werden.

15) Alle Ansprüche gegen die Gesellschaft und ihr Personal erlöschen, wenn der Schaden nicht sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort, dem Kapitän oder Schiffspersonal angezeigt wird. Im übrigen verjähren alle Ansprüche des Reisenden nach Ablauf von einem Jahr seit dem Schadenseintritt.

16) Es gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist Görlitz. Mit der Fahrscheinlösung erkennt der Fahrgast die Bedingungen als verbindlich an.

17) Änderungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorbehalten.

18) Die Beachtung des Jugendschutzgesetzes obliegt dem Auftraggeber.


Erhalt von Marketing E-Mails

19) Mit dem Abschluss einer Buchung über unseren Onlineshop erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Ihnen produktbezogene Marketing-E-Mails zusenden dürfen. Diese E-Mails können Informationen über neue Produkte, Sonderangebote und andere für Sie relevante Neuigkeiten enthalten. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Marketing-E-Mails durch einen entsprechenden Link am Ende jeder E-Mail oder durch eine Mitteilung an uns abzubestellen. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeiten.

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Blaue Lagune

Nur 2 Minuten Fußweg von Strand Blaue Lagune entfernt